§ 1714 BGB
Eintritt der Beistandschaft
1918 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.
1918 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.