§ 1686 BGB
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
1903 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.