Titel 5 – Elterliche Sorge
§

§ 1686 BGB

Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

1903 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

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