Titel 5 – Vertretung und Vollmacht
§

§ 165 BGB

Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

180 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

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