§ 1645 BGB
Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte
1877 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Eltern haben Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes beim Familiengericht anzuzeigen.
1877 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Die Eltern haben Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes beim Familiengericht anzuzeigen.