§ 1612c BGB
Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
1827 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.
1827 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.