§ 1388 BGB
Eintritt der Gütertrennung
1644 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.
1644 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.