Titel 5 – Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
§

§ 1360b BGB

Zuvielleistung

1614 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.

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