§ 13 BGB
Verbraucher
9 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.