Titel 1 – Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§

§ 13 BGB

Verbraucher

9 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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