§ 1162 BGB
Aufgebot des Hypothekenbriefs
1455 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Ist der Hypothekenbrief abhanden gekommen oder vernichtet, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden.
1455 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch
Ist der Hypothekenbrief abhanden gekommen oder vernichtet, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden.