Untertitel 3 – Nießbrauch an einem Vermögen
§

§ 1089 BGB

Nießbrauch an einer Erbschaft

1382 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.

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