Untertitel 2 – Nießbrauch an Rechten
§

§ 1084 BGB

Verbrauchbare Sachen

1377 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches Gesetzbuch

Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei der Vorschrift des § 1067.

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