§§ 1084 BGBVerbrauchbare Sachen 1377 von 2518 Paragraphen im Bürgerliches GesetzbuchGehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei der Vorschrift des § 1067.