§ 78 BauGB
Verfahrens- und Sachkosten
90 von 297 Paragraphen im Baugesetzbuch *)
Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.
90 von 297 Paragraphen im Baugesetzbuch *)
Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.