§ 67 BauGB
Umlegungskarte
79 von 297 Paragraphen im Baugesetzbuch *)
Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.