Zweiter Abschnitt – Steuerschuldverhältnis
§

§ 40 AO

Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

61 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

Vorheriger § | Nächster §