Zweiter Abschnitt – Steuerschuldverhältnis
§

§ 38 AO

Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

59 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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