§ 38 AO
Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
59 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
59 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.