Vierter Abschnitt – Kosten
§

§ 338 AO

Gebührenarten

418 von 502 Paragraphen im Abgabenordnung

Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.

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