§ 200 AktG
Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
221 von 392 Paragraphen im Aktiengesetz
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.
221 von 392 Paragraphen im Aktiengesetz
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.