Erster Abschnitt – Ausgabe einer 1-DM Goldmünze
§

§ 3 1-DM-GoldmünzG

Gesetzliches Zahlungsmittel

3 von 19 Paragraphen im Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"

Die 1-DM-Goldmünzen sind nach Maßgabe des § 4 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 gesetzliches Zahlungsmittel.

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