§ 17 1-DM-GoldmünzG
Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
17 von 19 Paragraphen im Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.