§ 14 1-DM-GoldmünzG
Stiftungsorgane
14 von 19 Paragraphen im Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.
14 von 19 Paragraphen im Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.