Erster Abschnitt – Ausgabe einer 1-DM Goldmünze
§

§ 1 1-DM-GoldmünzG

Ausgabe durch die Deutsche Bundesbank

1 von 19 Paragraphen im Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"

Die Deutsche Bundesbank wird ermächtigt, zum Gedenken an die Deutsche Mark im eigenen Namen im Jahre 2001 eine Münze in Gold über 1 Deutsche Mark (1-DM-Goldmünze) mit einer Auflage von bis zu einer Million Stück herauszugeben.

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