[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"$fm_QNuwyNX-04uYv9vnG3PNVFEbk4M8KCYqbtyd87gPA":3},{"lawSlug":4,"lawAbbr":5,"lawTitle":6,"parentHeading":7,"enbez":8,"title":9,"content":10,"prev":11,"next":15,"totalNorms":19,"normPosition":20,"normIds":21},"mitbestgwo_1_2002","1. WOMitbestG","Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz","Unterabschnitt 6 – Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen","§ 79","Wahlniederschrift","(1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;\n2. die Zahl der gültigen Stimmen;\n3. die Zahl der ungültigen Stimmen;\n4. bei Verhältniswahl die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen, die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilung auf die Wahlvorschläge;\n5. bei Mehrheitswahl die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;\n6. die Namen der gewählten Aufsichtsratsmitglieder;\n7. die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder;\n8. besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.\n\n(2) Der Betriebswahlvorstand stellt bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung in der Niederschrift zusätzlich fest, 1. ob der Geschlechteranteil nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl erreicht worden ist;\n2. die Anzahl der Sitze, die aufgrund des Nichterreichens des Geschlechteranteils nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes nicht besetzt worden sind, und ihre Zuordnung zu den Aufsichtsratsmitgliedern der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und den Aufsichtsratsmitgliedern der Gewerkschaften.",{"enbez":12,"title":13,"param":14},"§ 78c","Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung","78c",{"enbez":16,"title":17,"param":18},"§ 80","Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten","80",103,86,[22,23,24,25,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,59,60,61,62,63,64,65,66,67,68,69,70,71,72,73,74,75,76,77,78,79,80,81,82,83,84,85,86,87,88,89,90,91,92,93,94,95,96,97,98,99,100,101,102,103,104,105,14,106,18,107,108,109,110,111,112,113,114,115,116,117,118,119,120,121,122],"Eingangsformel","1","2","3","4","5","6","7","8","9","10","11","12","13","14","15","16","17","18","19","20","21","22","23","24","25","26","27","28","29","30","31","32","33","34","35","36","37","38","39","40","41","42","43","44","45","46","46a","46b","46c","47","48","49","50","51","52","53","54","55","56","57","58","59","60","61","62","63","64","65","66","67","68","69","70","71","72","73","74","75","76","77","78","78a","78b","79","81","82","83","84","85","86","87","88","89","90","91","91a","92","93","94","95"]