[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"$fIalI4wYwBAN1o4lLecuY_E4LRphaovA9pY3rhIA9nBg":3},{"lawSlug":4,"lawAbbr":5,"lawTitle":6,"parentHeading":7,"enbez":8,"title":9,"content":10,"prev":11,"next":15,"totalNorms":19,"normPosition":20,"normIds":21},"fluglsv_2","2. FlugLSV","Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm","","§ 4","Einhaltung der Anforderungen","(1) Die Anforderungen nach § 3 gelten vorbehaltlich des § 3 Absatz 5 Satz 2 bis 4 für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden als eingehalten, wenn die in Tabelle 10 der DIN 4109, Ausgabe November 1989, angegebenen Anforderungen an die Bauschalldämm-Maße für die Wand und für das Fenster unter Beachtung der in dieser Tabelle genannten Raumhöhen, Raumtiefen und Fensterflächenanteile jeweils einzeln eingehalten werden.\n\n(2) Die bewerteten Bauschalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile werden nach den Ausführungsbeispielen in dem Beiblatt 1 zur DIN 4109, Ausgabe November 1989, bestimmt. Entsprechen die Umfassungsbauteile nicht den Ausführungsbeispielen, ist für die Bestimmung der Bauschalldämm-Maße auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik zurückzugreifen.",{"enbez":12,"title":13,"param":14},"§ 3","Schallschutzanforderungen","3",{"enbez":16,"title":17,"param":18},"§ 5","Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen","5",9,5,[22,23,24,14,25,18,26,27,28],"Eingangsformel","1","2","4","6","7","Schlussformel"]