[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"$fb_PMa80WvKvSVbbR2X0walr1ZP4lFapcIzPKPSYXvzM":3},{"lawSlug":4,"lawAbbr":5,"lawTitle":6,"parentHeading":7,"enbez":8,"title":7,"content":9,"prev":10,"next":12,"totalNorms":13,"normPosition":13,"normIds":14},"bimschv_24","24. BImSchV","Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung\ndes Bundes-Immissionsschutzgesetzes","","Anlage","(Fundstelle: BGBl. I 1997, 173)\n\nDas erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in Dezibel (dB) wird nach folgenden Gleichungen berechnet: \n1.für Räume entsprechend Tabelle 1, Zeile 1:\nGleichung (1): R'(tief)w,res = L(tief)r,N + 10 x lgS(tief)g- D + E--------A2.für Räume entsprechend Tabelle 1, Zeilen 2 bis 5:\nGleichung (2): R'(tief)w,res = L(tief)r,T + 10 x lgS(tief)g- D + E--------AEs bedeuten:R'(tief)w,reserforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in dBL(tief)r,NBeurteilungspegel für die Nacht in dB (A) nach den Anlagen 1 und 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)L(tief)r,TBeurteilungspegel für den Tag in dB (A) nach den Anlagen 1 und 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)S(tief)gvom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)Aäquivalente Absorptionsfläche des Raumes in qm (A = 0,8 x Gesamtgrundfläche)DKorrektursummand nach Tabelle 1 in dB (zur Berücksichtigung der Raumnutzung)EKorrektursummand nach Tabelle 2 in dB (der sich aus dem Spektrum des Außengeräusches und der Frequenzabhängigkeit der Schalldämm-Maße von Fenstern ergibt)\nDas erforderliche bewertete Schalldämm-Maß eines einzelnen zu verbessernden Bauteils wird berechnet nach folgender Gleichung (3): \n   1R'(tief)w,x = 10 x lg (--- (S(tief)g x 10(hoch)-0,1 R'(tief)w,res - S(tief)x - S(tief)1 x 10(hoch)-0,1R(tief)w,1 -... - S(tief)n x 10(hoch)-0,1 R(tief)w,n)) R(tief)w,xerforderliches bewertetes Schalldämm-Maß des zu verbessernden Umfassungsbauteils (Teilfläche S(tief)x) in dBR(tief)w,1 bis R(tief)w,nvorhandene bewertete Schalldämm-Maße der übrigen Umfassungsbauteile in dBS(tief)gvom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)S(tief)xGröße der betrachteten Teilfläche in qmS(tief)1 bis S(tief)nGrößen der übrigen Teilflächen in qm\nDas bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche S(tief)g, die sich aus den Teilflächen S(tief)1, S(tief)2, ..., S(tief)n mit den bewerteten Schalldämm-Maßen R(tief)w,1, R(tief)w,2, ..., R(tief)w,n zusammensetzt, berechnet sich nach folgender Gleichung (4): \n                           1\nR(tief)w,res = - 10 x lg (--- (S(tief)1 x 10(hoch)-0,1 R(tief)w,1 +\n                          S(tief)g\n               + S(tief)2 x 10(hoch)-0,1R(tief)w,2 + ...\n               + S(tief)n x 10(hoch)-0,1 R(tief)w,n))\nDie bewerteten Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile (Teilflächen) müssen so verbessert werden, daß das nach Gleichung (4) berechnete bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche R(tief)w,res mindestens gleich dem erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maß nach Gleichung (1) oder (2) ist.\nTabelle 1\nKorrektursummand D in dB\nzur Berücksichtigung der Raumnutzung RaumnutzungD in dB 121Räume, die überwiegend zum Schlafen benutzt werden272Wohnräume373Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen, Operationsräume, wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken, Unterrichtsräume374Konferenz- und Vortragsräume, Büroräume, allgemeine Laborräume425Großraumbüros, Schalterräume, Druckerräume von DV-Anlagen, soweit dort ständige Arbeitsplätze vorhanden sind476Sonstige Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sindentsprechend der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung festzusetzen\nTabelle 2\nKorrektursummand E in dB\nfür bestimmte Verkehrswege VerkehrswegeE in dB 121Straßen im Außerortsbereich32Innerstädtische Straßen63Schienenwege von Eisenbahnen allgemein04Schienenwege von Eisenbahnen, bei denen im Beurteilungszeitraum mehr als 60% der Züge klotzgebremste Güterzüge sind, sowie Verkehrswege der Magnetschwebebahnen25Schienenwege von Eisenbahnen, auf denen in erheblichem Umfang Güterzüge gebildet oder zerlegt werden46Schienenwege von Straßenbahnen nach § 4 PBefG3",{"enbez":11,"title":7,"param":11},"Schlußformel",null,8,[15,16,17,18,19,20,11,8],"Eingangsformel","1","2","3","4","5"]