[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"$fLdZq4ubJyuCiHPrfZaB_o3QgqjmKGqO0sCwN3cLlCJc":3},{"lawSlug":4,"lawAbbr":5,"lawTitle":6,"parentHeading":7,"enbez":8,"title":9,"content":10,"prev":11,"next":15,"totalNorms":19,"normPosition":20,"normIds":21},"bimschv_13_2021","13. BImSchV","Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","Unterabschnitt 2 – Gemeinsame Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb","§ 7","Kraft-Wärme-Kopplung und Kopplung von Gas- und Dampfturbinen","(1) Der Betreiber hat bei der Errichtung oder der wesentlichen Änderung einer Feuerungsanlage Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung durchzuführen, es sei denn, dies ist technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig. Ist die Durchführung der Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig, hat der Betreiber diesen Umstand unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.\n\n(2) Wird bei der Errichtung oder der wesentlichen Änderung einer mit Erdgas betriebenen Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage zur Stromerzeugung, die auch für einen Betrieb mit jährlich 1 500 Betriebsstunden oder mehr im gleitenden Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren verfügbar sein soll, keine Maßnahme zur Kraft-Wärme-Kopplung durchgeführt, so hat der Betreiber Maßnahmen zur Kopplung von Gas- und Dampfturbinen (Gas- und Dampfturbinenprozess) oder von Verbrennungsmotoren und Dampfturbinen durchzuführen, es sei denn, dies ist technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig. Ist die Durchführung der Maßnahmen zur Kopplung von Gas- und Dampfturbinen oder von Verbrennungsmotoren und Dampfturbinen nicht möglich, hat der Betreiber diesen Umstand der zuständigen Behörde anzuzeigen.",{"enbez":12,"title":13,"param":14},"§ 6","Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen","6",{"enbez":16,"title":17,"param":18},"§ 8","Wesentliche Änderung einer Feuerungsanlage","8",72,7,[22,23,24,25,26,14,27,18,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,59,60,61,62,63,64,65,66,67,68,69,70,71,72,73,74,75,76,77,78,79,80,81,82,83,84,85,86,87,88,89,90,91],"1","2","3","4","5","7","9","10","11","12","13","14","15","16","17","18","19","20","21","22","23","24","25","26","27","28","29","30","31","32","33","34","35","36","37","38","39","40","41","42","43","44","45","46","47","48","49","50","51","52","53","54","55","56","57","58","59","60","61","62","63","64","65","66","67","Anlage 1","Anlage 2","Anlage 3","Anlage 4","Anlage 5"]