[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"$frWcMqsuLjey9xegndaGBpfk5sTkVra9XgHM4G0ssIRw":3},{"lawSlug":4,"lawAbbr":5,"lawTitle":6,"parentHeading":7,"enbez":8,"title":9,"content":10,"prev":11,"next":15,"totalNorms":19,"normPosition":20,"normIds":21},"bimschv_10_2010","10. BImSchV","Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**)","","§ 14","Nachweisführung","(1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Kraftstoffe in den Verkehr bringt, hat den nach § 13 Absatz 1 bis 5 Auszeichnungspflichtigen bei Anlieferung der Ware darüber zu unterrichten, dass die Kraftstoffe 1. den in den § 3 und § 4 Absatz 1 bis 3 sowie den §§ 5 bis 9a genannten Anforderungen genügen oder\n2. nach § 11 gleichwertig sind.\nDie Unterrichtung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Sie kann für jede einzelne Lieferung separat vorgenommen werden oder für mehrere zeitlich aufeinander folgende Lieferungen; in diesem Fall ist sie bei der ersten Lieferung vorzunehmen.\n\n(2) Auskunftspflichtige nach § 52 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4 bis 10 als Hersteller, Vermischer, Einführer oder Großverteiler lagern, haben Tankbelegbücher zu führen und auf Verlangen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Lieferanten den Kraft- und Brennstoff geliefert haben.",{"enbez":12,"title":13,"param":14},"§ 13","Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen","13",{"enbez":16,"title":17,"param":18},"§ 15","Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen","15",42,16,[22,23,24,25,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35,14,36,18,37,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,59,60,61],"Eingangsformel","1","2","3","4","5","6","7","8","9","9a","10","11","12","14","16","17","18","19","20","21","Schlussformel","22","Anlage 1","Anlage 2","Anlage 3","Anlage 4","Anlage 5","Anlage 6","Anlage 7","Anlage 8","Anlage 9","Anlage 10","Anlage 11","Anlage 12","Anlage 13","Anlage 14","Anlage 15","Anlage 16","Anlage 17"]